Russ & KollegenRechtsanwälte

Scheidungsrecht

Heute wird in Deutschland schon mehr als jede dritte Ehe geschieden, in Großstädten mit Tendenz zu jeder zweiten Ehe. Die Gründe sind vielschichtig, sollen deshalb hier nicht näher erläutert werden.

Wollen Sie die Scheidung, müssen Sie, wenn die Fortsetzung der Ehe nicht unzumutbar ist, zunächst ein Jahr getrennt gelebt haben, was auch in der bisherigen gemeinsamen Ehewohnung möglich ist, soweit Sie zwei getrennte Haushalte führen (jeder versorgt sich selbst, keinerlei Gemeinsamkeiten, es sei denn nur zum Wohle der gemeinsamen Kinder).

Der Scheidungsantrag ist beim zuständigen Familiengericht durch einen Rechtsanwalt einzureichen.

Dieser berät Sie auch über die Folgen: Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder; Umgangsrecht, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Hausrat, Ehewohnungsaufteilung, Güterauseinandersetzung, Probleme im Erbrecht, Steuerklassen etc. Ebenso berät er Sie darüber, zu welchem Zeitpunkt die Einreichung des Scheidungsantrages aus wirtschaftlicher und steuerrechtlicher Sicht erfolgen sollte.

Für ein Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt sollten Sie deswegen genügend Zeit einplanen.

Kontaktieren Sie uns heute!

Weitere Informationen zum Thema Scheidung finden Sie auf www.scheidung.org