Russ & KollegenRechtsanwälte

Verkehrsrecht

Sie hatten einen Verkehrsunfall?

Vorsicht, wenn Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung ein sog. „Unfallmanagement“ anbietet. Schon der ADAC erklärte, dass dies im ersten Moment für den Geschädigten positiv klingt, der Laie wird dabei jedoch häufig von der Versicherung finanziell „über den Tisch gezogen“. Die gegnerische Haftpflichtversicherung vertritt nur die eigenen Interessen, nicht aber Ihre Interessen. Seien Sie deswegen vorsichtig. Die Versicherung ist geneigt, Schadenspositionen, die Ihnen zustehen, gar nicht oder zu niedrig anzusetzen.

Bedenken Sie, welche Schadenspositionen anfallen. Dies sind z. B.

Schon aus dem oben Genannten ersehen Sie, dass ohne eine rechtliche Hilfe, die Ihre Interessen vertritt, viele Abwicklungen von Verkehrsunfällen nicht zum gerechten Ergebnis führen.

Flensburger Punktekartei

Tilgungsfristen
Ordnungswidrigkeiten2,5 Jahre
Grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot5 Jahre
Straftaten5 Jahre
Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis10 Jahre

Wie viele Punkte Sie bereits haben, erfahren Sie unter folgender Adresse:

Kraftfahrt-Bundesamt
Fahreignungsregister
Fürther Straße 16
24931 Flensburg

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