Verkehrsrecht
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Vorsicht, wenn Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung ein sog. „Unfallmanagement“ anbietet. Schon der ADAC erklärte, dass dies im ersten Moment für den Geschädigten positiv klingt, der Laie wird dabei jedoch häufig von der Versicherung finanziell „über den Tisch gezogen“. Die gegnerische Haftpflichtversicherung vertritt nur die eigenen Interessen, nicht aber Ihre Interessen. Seien Sie deswegen vorsichtig. Die Versicherung ist geneigt, Schadenspositionen, die Ihnen zustehen, gar nicht oder zu niedrig anzusetzen.
Bedenken Sie, welche Schadenspositionen anfallen. Dies sind z. B.
- Rechtsanwaltskosten (trägt die gegnerische Versicherung, wenn Sie nicht schuld sind)
- Gutachterkosten (auch diese trägt die gegnerische Versicherung)
- Sie können abrechnen nach den angefallenen Reparaturkosten ohne Reparatur auf Grundlage des Gutachtens oder möglicherweise auf Totalschadensbasis
- Es muss entschieden werden, ob Sie einen Mietwagen benötigen oder ob Nutzungsausfall geltend gemacht werden soll
- Schadenspauschale ist zu berechnen
- bei Personenschäden ist das Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden etc. zu berücksichtigen.
Schon aus dem oben Genannten ersehen Sie, dass ohne eine rechtliche Hilfe, die Ihre Interessen vertritt, viele Abwicklungen von Verkehrsunfällen nicht zum gerechten Ergebnis führen.
Flensburger Punktekartei
- 4-5 Punkte: Gebührenpflichtige Ermahnung mit Hinweis auf ein freiwilliges Fahreignungsseminar (1 Punkt wird dadurch abgebaut). Es enthält 2x90min Verhaltenspädagogisches Training beim Fahrlehrer und 2x75min Einzelsitzung beim Psychologen. Kosten ca. 400€.
- 6-7 Punkte: Verwarnung. Ein Fahreignungsseminar bewirkt keinen Punkteabzug.
- 8 Punkte: Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Sie darf frühestens nach 6 Monaten neu erteilt werden. Regelmäßig wird eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) vorausgesetzt.
Tilgungsfristen
Ordnungswidrigkeiten | 2,5 Jahre |
Grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot | 5 Jahre |
Straftaten | 5 Jahre |
Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis | 10 Jahre |
Wie viele Punkte Sie bereits haben, erfahren Sie unter folgender Adresse:
Kraftfahrt-Bundesamt
Fahreignungsregister
Fürther Straße 16
24931 Flensburg